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BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist die zentrale Cybersicherheitsbehörde Deutschlands und die Aufsichtsbehörde für NIS2. Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle dort melden.

Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist die zentrale staatliche Stelle für Cybersicherheit in Deutschland. Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), das am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, übernimmt das BSI die Aufsicht über die NIS2-Pflichten — vergleichbar mit der Rolle der Datenschutzbehörden bei der DSGVO. Für betroffene Unternehmen ist das BSI damit die wichtigste Anlaufstelle: für die Pflichtregistrierung, für Vorfallsmeldungen und als Aufsichtsbehörde.

Die Rolle des BSI bei NIS2

  • Registrierungsstelle: Betroffene Unternehmen müssen sich nach § 33 BSIG beim BSI registrieren
  • Meldestelle: Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind nach § 32 BSIG an das BSI zu melden
  • Aufsicht und Sanktionen: Bei Verstößen drohen NIS2-Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes

Registrierungspflicht beim BSI

Die Registrierung musste innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des NIS2UmsuCG erfolgen — die Frist endete im März 2026. Wer noch nicht registriert ist, sollte das unverzüglich nachholen. Dafür benötigen Sie:

  • Unternehmensdaten (Name, Rechtsform, Anschrift)
  • Angaben zu Sektor und NIS2-Einstufung
  • Benennung einer Kontaktstelle, die 24/7 erreichbar ist
  • IP-Adressbereiche und Domains der betroffenen Dienste
  • Ein ELSTER-Zertifikat für die Authentifizierung

Details finden Sie unter BSI-Registrierung.

Meldepflichten an das BSI

Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall gilt ein dreistufiges Meldesystem:

StufeFristInhalt
Frühwarnung24 StundenErste Einschätzung der Schwere, Verdacht auf böswillige Handlung
Ausführliche Meldung72 StundenBewertung, Indikatoren, Gegenmaßnahmen
Abschlussbericht1 MonatDetaillierte Beschreibung und Ursachenanalyse

Die 24-Stunden-Frist beginnt ab Kenntnis des Vorfalls — nicht erst nach vollständiger Analyse. Mehr dazu unter NIS2-Meldepflicht.

Was bedeutet das konkret?

Für Geschäftsführung und IT-Leitung heißt das: Klären Sie zuerst Ihre Betroffenheit, holen Sie die BSI-Registrierung nach, falls sie noch fehlt, und stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktstelle und Ihre Meldeprozesse im Ernstfall funktionieren. Der kostenlose Betroffenheitscheck liefert in 5 Minuten eine erste Einschätzung Ihrer Einstufung.

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