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NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)

Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) überführt die EU-Richtlinie NIS2 in deutsches Recht. Es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und verpflichtet betroffene Unternehmen zu Risikomanagement, Meldepflichten, BSI-Registrierung und persönlicher Geschäftsleiterverantwortung.

Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist das deutsche Gesetz, das die europäische NIS2-Richtlinie in nationales Recht überführt. Es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die zentralen Pflichten für Unternehmen sind im BSI-Gesetz (BSIG) geregelt. Das Gesetz betrifft deutlich mehr Unternehmen als die bisherige Regelung — in der Regel ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz in einem der 18 NIS2-Sektoren.

Die wichtigsten Pflichten

PflichtRechtsgrundlageKern
Risikomanagement§ 30 BSIGVerhältnismäßige Maßnahmen in 10 Bereichen, u. a. Risikoanalyse, Incident Management, Lieferkettensicherheit, Kryptografie, MFA
Meldepflicht§ 32 BSIGFrühwarnung in 24 Stunden, Meldung in 72 Stunden, Abschlussbericht nach 1 Monat
BSI-Registrierung§ 33 BSIGRegistrierung innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten — die Frist endete im März 2026
Geschäftsleiterpflichten§ 38 BSIGÜberwachung der Umsetzung, Schulungsteilnahme, persönliche Haftung — nicht delegierbar

Für wen gilt das Gesetz?

Das NIS2UmsuCG unterscheidet zwei Kategorien: besonders wichtige Einrichtungen (ab 250 Mitarbeiter oder 50 Mio. Euro Umsatz) und wichtige Einrichtungen (ab 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. Euro Umsatz) — jeweils in den 18 NIS2-Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Chemie, Lebensmittel oder verarbeitendes Gewerbe. Bestimmte Einrichtungen wie DNS-Dienste oder qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sind unabhängig von der Größe betroffen.

Welche Fristen gelten?

Die Pflichten gelten seit Inkrafttreten sofort — es gibt keine Übergangsfrist für Risikomanagement, Meldeprozesse oder Geschäftsleiterschulungen. Nur die BSI-Registrierung hatte eine eigene Frist von 3 Monaten (bis März 2026) — wer noch nicht registriert ist, sollte das unverzüglich nachholen.

Was passiert bei Verstößen?

Besonders wichtigen Einrichtungen drohen Bußgelder bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, wichtigen Einrichtungen bis 7 Mio. Euro oder 1,4 % — es gilt jeweils der höhere Betrag. Hinzu kommt die persönliche Geschäftsführerhaftung nach § 38 BSIG.

Wie starten Sie?

Prüfen Sie zuerst Ihre Betroffenheit und Einstufung — der kostenlose Betroffenheitscheck dauert etwa 5 Minuten. Eine ausführliche Übersicht der Pflichten bietet der Artikel NIS2-Richtlinie: Was müssen deutsche Unternehmen umsetzen?

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