NIS2 nach Branche

Die Pflichten sind für alle gleich, die Ausgangslage nicht. Diese Seiten ordnen jede Branche der richtigen Anlage zu und benennen die Lücken, die dort tatsächlich auftreten.

Maschinenbau
Der Maschinenbau fällt als Teil des verarbeitenden Gewerbes unter Anlage 2 des NIS2UmsuCG. Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme — sie gelten stets als wichtige Einrichtungen, unabhängig davon, wie groß sie sind.

Sektor 16 — Verarbeitendes Gewerbe, Anlage 2

Lebensmittelindustrie
Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln stehen in Anlage 2 des NIS2UmsuCG. Molkereien, Fleischverarbeiter, Backwarenhersteller, Getränkeproduzenten und Lebensmittelgroßhändler ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz gelten als wichtige Einrichtungen.

Sektor 15 — Lebensmittel, Anlage 2

Logistik und Transport
Logistik verteilt sich auf zwei Anlagen: Verkehrsunternehmen wie Hafen-, Bahn- und Luftverkehrsbetriebe stehen in Anlage 1, Post- und Kurierdienste in Anlage 2. Die Einordnung entscheidet über Aufsichtsregime und Bußgeldrahmen und sollte deshalb sorgfältig geprüft werden.

Sektor 2 — Verkehr (Anlage 1) und Sektor 12 — Post- und Kurierdienste (Anlage 2)

Energieversorger
Energie ist Sektor 1 der Anlage 1 und damit ein Sektor mit hoher Kritikalität. Ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Umsatz gelten Energieversorger als besonders wichtige Einrichtungen mit proaktiver Aufsicht durch das BSI.

Sektor 1 — Energie, Anlage 1

Stadtwerke
Stadtwerke sind meist über mehrere Sektoren der Anlage 1 gleichzeitig betroffen — Energie, Trinkwasser, Abwasser und teils Verkehr. Für die Einstufung zählt das Unternehmen als Ganzes, nicht die einzelne Sparte.

Sektoren 1, 6, 7 und teils 2 — alle Anlage 1

Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen ist Sektor 5 der Anlage 1. Erfasst sind Gesundheitsdienstleister wie Krankenhäuser und Versorgungszentren, Labore, die Arzneimittelforschung und -herstellung sowie Hersteller kritischer Medizinprodukte.

Sektor 5 — Gesundheitswesen, Anlage 1

Automobilzulieferer
Die Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen steht in Anlage 2 des NIS2UmsuCG. Zulieferer ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme sind wichtige Einrichtungen — zusätzlich zu den Anforderungen, die OEM ohnehin weitergeben.

Sektor 16 — Verarbeitendes Gewerbe, Anlage 2

IT-Dienstleister
Anbieter verwalteter Dienste und verwalteter Sicherheitsdienste stehen in Anlage 1, Sektor 9 des NIS2UmsuCG. Systemhäuser mit Managed Services fallen damit in einen Sektor hoher Kritikalität — der im Mittelstand am häufigsten übersehen wird.

Sektor 9 — Verwaltung von IKT-Diensten (B2B), Anlage 1

Chemie
Herstellung, Produktion und Handel mit chemischen Stoffen stehen in Anlage 2 des NIS2UmsuCG. Chemieunternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme sind wichtige Einrichtungen.

Sektor 14 — Chemie, Anlage 2

Abfallwirtschaft
Die Abfallbewirtschaftung steht in Anlage 2 des NIS2UmsuCG — allerdings nur, sofern sie die Haupttätigkeit des Unternehmens ist. Entsorger und Recyclingbetriebe ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme sind wichtige Einrichtungen.

Sektor 13 — Abfallbewirtschaftung, Anlage 2

Ihre Branche ist nicht dabei? Die vollständige Übersicht aller 18 NIS2-Sektoren zeigt, wo Sie einzuordnen sind.

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