Zum Glossar

BSI-Registrierung

Die BSI-Registrierung verpflichtet alle von NIS2 betroffenen Unternehmen, sich nach § 33 BSIG beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu registrieren — innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des NIS2UmsuCG, also bis März 2026.

Die BSI-Registrierung nach § 33 BSIG ist die einzige NIS2-Pflicht mit einer festen Frist: Betroffene Unternehmen mussten sich innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) beim BSI registrieren. Da das Gesetz am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, lief die Frist bis März 2026 — wer noch nicht registriert ist, sollte das unverzüglich nachholen. Die Registrierung ist zugleich Voraussetzung dafür, dass Sie Sicherheitsvorfälle im Rahmen der NIS2-Meldepflicht melden können.

Welche Angaben werden benötigt?

Für die Registrierung im BSI-Portal müssen Sie folgende Angaben zusammenstellen:

  • Unternehmensdaten (Name, Rechtsform, Anschrift)
  • NIS2-Einstufung: Sektor und Kategorie (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung)
  • Benennung einer Kontaktstelle, die rund um die Uhr (24/7) erreichbar ist
  • IP-Adressbereiche und Domains der betroffenen Dienste
  • ELSTER-Zertifikat für die Authentifizierung

Wer muss sich registrieren?

Registrierungspflichtig sind besonders wichtige und wichtige Einrichtungen — in der Regel Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz in einem der 18 NIS2-Sektoren. Bestimmte Bereiche wie DNS-Dienste oder qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sind unabhängig von der Größe betroffen. Wenn Sie Ihre Einstufung noch nicht kennen, liefert der kostenlose Betroffenheitscheck eine erste Einschätzung in etwa 5 Minuten.

Was bedeutet das konkret?

Die Registrierung selbst ist kein großes Projekt — der Aufwand liegt typischerweise bei 1 bis 2 Wochen, vor allem für das Zusammentragen der Daten und die Organisation der 24/7-Kontaktstelle. Ein häufiger Stolperstein ist das ELSTER-Zertifikat: Beschaffen Sie es frühzeitig, falls noch nicht vorhanden. Archivieren Sie nach Abschluss die Bestätigung der Registrierung als Nachweis.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?

Die Registrierung ist eine gesetzliche Pflicht. Bei Verstößen gegen NIS2-Pflichten drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (besonders wichtige Einrichtungen) bzw. 7 Mio. Euro oder 1,4 % (wichtige Einrichtungen).

Wie hängen Registrierung und Meldepflicht zusammen?

Ohne Registrierung fehlen dem BSI Ihre Kontaktstelle und Ihre Einstufung — die Registrierung etabliert den Meldeweg, über den im Ernstfall die 24-Stunden-Frühwarnung läuft. Einen Gesamtüberblick über alle Pflichten gibt der Artikel Was müssen deutsche Unternehmen umsetzen?.

Gilt NIS2 für Ihr Unternehmen? Finden Sie es in 5 Minuten heraus — kostenlos.

Betroffenheit prüfen