Die 18 NIS2-Sektoren im Überblick

Das NIS2-Umsetzungsgesetz erfasst 18 Wirtschaftsbereiche, aufgeteilt auf zwei Anlagen. Diese Seite listet alle Sektoren mit ihren Teilsektoren auf, nennt typische deutsche Unternehmen je Sektor und erklärt, wie sich daraus zusammen mit der Unternehmensgröße die Einstufung ergibt.

Anlage 1 oder Anlage 2 ist nicht dasselbe wie die Einstufung

Diese Verwechslung steckt in fast jeder Kurzübersicht: Die Anlage allein entscheidet nicht, ob Sie eine besonders wichtige oder eine wichtige Einrichtung sind. Die Einstufung ergibt sich erst aus der Kombination von Anlage und Unternehmensgröße.

  • Besonders wichtige Einrichtung: Sektor aus Anlage 1 und ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz.
  • Wichtige Einrichtung: Sektor aus Anlage 1 unterhalb dieser Schwelle, oder Sektor aus Anlage 2 — jeweils ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz und 10 Mio. Euro Bilanzsumme.

Ein Maschinenbauer mit 900 Beschäftigten bleibt also eine wichtige Einrichtung, weil der Maschinenbau in Anlage 2 steht. Ein Stadtwerk mit 300 Beschäftigten ist dagegen eine besonders wichtige Einrichtung. Der Unterschied betrifft Aufsichtsregime und Bußgeldrahmen — die inhaltlichen Pflichten nach § 30 BSIG sind für beide Kategorien identisch.

Alle 18 Sektoren auf einen Blick

Nr.SektorAnlage
1Energie1 — hohe Kritikalität
2Verkehr1 — hohe Kritikalität
3Bankwesen1 — hohe Kritikalität
4Finanzmarktinfrastrukturen1 — hohe Kritikalität
5Gesundheitswesen1 — hohe Kritikalität
6Trinkwasser1 — hohe Kritikalität
7Abwasser1 — hohe Kritikalität
8Digitale Infrastruktur1 — hohe Kritikalität
9Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)1 — hohe Kritikalität
10Öffentliche Verwaltung1 — hohe Kritikalität
11Weltraum1 — hohe Kritikalität
12Post- und Kurierdienste2 — sonstige kritische
13Abfallbewirtschaftung2 — sonstige kritische
14Chemie2 — sonstige kritische
15Lebensmittel2 — sonstige kritische
16Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren2 — sonstige kritische
17Anbieter digitaler Dienste2 — sonstige kritische
18Forschung2 — sonstige kritische

Anlage 1: Sektoren mit hoher Kritikalität

Elf Sektoren, deren Ausfall unmittelbar die Versorgung oder zentrale Infrastrukturen trifft. Ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Umsatz führt die Zugehörigkeit zur Einstufung als besonders wichtige Einrichtung — mit proaktiver Aufsicht durch das BSI.

1

Energie

Teilsektoren

  • Elektrizität (Versorger, Verteilernetz- und Übertragungsnetzbetreiber, Erzeuger, Strommarktakteure, Ladepunktbetreiber)
  • Fernwärme und Fernkälte
  • Erdöl (Fernleitungen, Förderung, Raffination, Lagerung)
  • Erdgas (Versorgung, Verteilung, Fernleitung, Speicherung, LNG)
  • Wasserstoff (Erzeugung, Speicherung, Fernleitung)

Typische Unternehmen

Regionale Stadtwerke, Netzbetreiber, Betreiber von Windparks und Solarparks, Ladeinfrastruktur-Anbieter, Fernwärmeversorger.

2

Verkehr

Teilsektoren

  • Luftverkehr (Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber, Flugverkehrskontrolle)
  • Schienenverkehr (Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen)
  • Schifffahrt (Passagier- und Frachtverkehr, Hafenbetreiber, Schifffahrtsassistenz)
  • Straßenverkehr (Straßenverkehrsbehörden, Betreiber intelligenter Verkehrssysteme)

Typische Unternehmen

Hafenlogistiker, private Eisenbahnverkehrsunternehmen, Flughafen-Bodendienstleister, Betreiber von Verkehrsleitsystemen.

3

Bankwesen

Teilsektoren

  • Kreditinstitute

Typische Unternehmen

Regionalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken. Für viele gilt zusätzlich oder vorrangig DORA — die Abgrenzung sollte rechtlich geprüft werden.

4

Finanzmarktinfrastrukturen

Teilsektoren

  • Betreiber von Handelsplätzen
  • Zentrale Gegenparteien

Typische Unternehmen

Börsen, Clearinghäuser, Abwicklungssysteme.

5

Gesundheitswesen

Teilsektoren

  • Gesundheitsdienstleister (Krankenhäuser, Kliniken, Versorgungszentren)
  • EU-Referenzlaboratorien
  • Forschung und Herstellung von Arzneimitteln
  • Herstellung kritischer Medizinprodukte

Typische Unternehmen

Krankenhausträger, Klinikverbünde, Labordienstleister, Pharmahersteller, Hersteller von Medizinprodukten mit Versorgungsrelevanz.

6

Trinkwasser

Teilsektoren

  • Lieferanten und Versorger von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch

Typische Unternehmen

Wasserwerke, kommunale Wasserversorger, Zweckverbände. Häufig Teil kommunaler Stadtwerke und dann gemeinsam mit dem Energiesektor zu betrachten.

7

Abwasser

Teilsektoren

  • Sammlung, Entsorgung und Behandlung von Abwasser

Typische Unternehmen

Kläranlagenbetreiber, Abwasserzweckverbände, kommunale Entsorgungsbetriebe.

8

Digitale Infrastruktur

Teilsektoren

  • Betreiber von Internet-Knoten
  • DNS-Diensteanbieter
  • TLD-Namenregister
  • Cloud-Computing-Dienste
  • Rechenzentrumsdienste
  • Content Delivery Networks
  • Vertrauensdiensteanbieter
  • Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste

Typische Unternehmen

Rechenzentrumsbetreiber, Cloud-Anbieter, regionale Telekommunikationsanbieter, Registrare.

Größenunabhängig betroffen: DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sowie Anbieter öffentlicher Telekommunikationsnetze und -dienste sind unabhängig von ihrer Größe betroffen.

9

Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)

Teilsektoren

  • Anbieter verwalteter Dienste (Managed Service Provider)
  • Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste (Managed Security Service Provider)

Typische Unternehmen

IT-Systemhäuser mit Managed Services, Outsourcing-Dienstleister, SOC-Betreiber. Für den Mittelstand einer der am häufigsten übersehenen Sektoren.

10

Öffentliche Verwaltung

Teilsektoren

  • Einrichtungen der Zentralregierung
  • Einrichtungen auf regionaler Ebene, soweit landesrechtlich bestimmt

Typische Unternehmen

Bundesbehörden. Für Länder und Kommunen richtet sich die Umsetzung nach den jeweiligen Landesgesetzen.

11

Weltraum

Teilsektoren

  • Betreiber von Bodeninfrastrukturen zur Unterstützung weltraumgestützter Dienste

Typische Unternehmen

Betreiber von Bodenstationen und Satellitenkontrollzentren.

Anlage 2: Sonstige kritische Sektoren

Sieben Sektoren, die unabhängig von ihrer Größe stets als wichtige Einrichtungen eingestuft werden. Für den deutschen Mittelstand ist Nummer 16 der entscheidende Eintrag: Maschinenbau, Elektronik, Fahrzeugbau und Medizintechnik stehen ausdrücklich darin.

12

Post- und Kurierdienste

Teilsektoren

  • Postdiensteanbieter
  • Kurierdienste

Typische Unternehmen

Paketdienstleister, regionale Kurierdienste, Briefzusteller.

13

Abfallbewirtschaftung

Teilsektoren

  • Unternehmen der Abfallbewirtschaftung, sofern dies ihre Haupttätigkeit ist

Typische Unternehmen

Entsorgungsbetriebe, Recyclingunternehmen, Sonderabfallentsorger, kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe.

14

Chemie

Teilsektoren

  • Herstellung, Produktion und Handel mit chemischen Stoffen

Typische Unternehmen

Chemieunternehmen, Hersteller von Kunststoffen, Lack- und Farbenhersteller, Chemiehändler.

15

Lebensmittel

Teilsektoren

  • Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln (Großhandel, industrielle Produktion und Verarbeitung)

Typische Unternehmen

Molkereien, Fleischverarbeiter, Backwarenhersteller, Getränkeproduzenten, Lebensmittelgroßhändler.

16

Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren

Teilsektoren

  • Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika
  • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
  • Maschinenbau
  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
  • Sonstiger Fahrzeugbau

Typische Unternehmen

Maschinen- und Anlagenbauer, Automobilzulieferer, Elektronikhersteller, Medizintechnikunternehmen. Dieser Sektor macht NIS2 für den deutschen Mittelstand zum Breitenthema.

17

Anbieter digitaler Dienste

Teilsektoren

  • Anbieter von Online-Marktplätzen
  • Anbieter von Online-Suchmaschinen
  • Anbieter von Plattformen für soziale Netzwerke

Typische Unternehmen

Betreiber von B2B-Marktplätzen, Vergleichsportalen, Community-Plattformen.

18

Forschung

Teilsektoren

  • Forschungseinrichtungen

Typische Unternehmen

Außeruniversitäre Forschungsinstitute und Einrichtungen mit überwiegend wirtschaftlich verwertbarer Forschung.

Die Schwellenwerte im Detail

Die Sektorzugehörigkeit ist nur die halbe Prüfung. Hinzu kommen die Größenschwellen, die sich an der EU-Definition für mittlere Unternehmen orientieren:

EinstufungSchwelleBußgeldrahmen
Besonders wichtige EinrichtungAnlage 1 und ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Umsatzbis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtige Einrichtungab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz und 10 Mio. Euro Bilanzsummebis 7 Mio. Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes

Es gilt jeweils der höhere Betrag. Bei der Größenbestimmung zählen Partner- und verbundene Unternehmen anteilig beziehungsweise vollständig mit — eine kleine Tochter in einem großen Konzern ist in der Regel betroffen.

Entscheidungsweg: Sind Sie betroffen?

  1. Steht Ihre Haupttätigkeit in einem der 18 Sektoren? Wenn nein, sind Sie nicht direkt betroffen — können aber über die Lieferkette Anforderungen von Kunden erhalten. Wenn ja, weiter zu Schritt 2.
  2. Greift eine größenunabhängige Sonderregel? DNS-Dienste, TLD-Namenregister, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und Anbieter öffentlicher Telekommunikationsnetze sind unabhängig von ihrer Größe betroffen. Wenn ja, sind Sie betroffen. Wenn nein, weiter zu Schritt 3.
  3. Erreichen Sie 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme? Wenn nein, fallen Sie in der Regel nicht unter NIS2. Wenn ja, sind Sie mindestens wichtige Einrichtung. Weiter zu Schritt 4.
  4. Anlage 1 und ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Umsatz? Wenn ja, sind Sie besonders wichtige Einrichtung. Wenn nein, bleibt es bei der Einstufung als wichtige Einrichtung.
  5. Ergebnis dokumentieren. Die Einstufung ist Pflichtangabe bei der BSI-Registrierung und bestimmt Aufsichtsregime und Bußgeldrahmen.

Was für alle Sektoren gleich gilt: die zehn Maßnahmenbereiche

Unabhängig davon, in welchem Sektor Sie stehen, verlangt § 30 BSIG verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen in zehn Bereichen. Der Maßstab ist ausdrücklich die Verhältnismäßigkeit: Umfang und Tiefe richten sich nach Risikoexposition, Größe und Umsetzungskosten. Was in einem Rechenzentrum angemessen ist, muss es in einer Lackiererei nicht sein — die Begründung dieser Abstufung gehört allerdings dokumentiert.

  1. Risikoanalyse und Konzepte für die Sicherheit von Informationssystemen
  2. Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  3. Aufrechterhaltung des Betriebs, Backup-Management und Krisenmanagement
  4. Sicherheit der Lieferkette, einschließlich der Beziehungen zu Dienstleistern
  5. Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von Systemen
  6. Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Cyberhygiene und Schulungen im Bereich Cybersicherheit
  8. Kryptografie und Verschlüsselung
  9. Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Anlagenmanagement
  10. Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikation

Wo diese Bereiche in der Praxis auseinandergehen, ist nicht der Sektor, sondern der Betrachtungsumfang: In Industriesektoren muss die Produktionstechnik mit hinein, in Dienstleistungssektoren die Werkzeugkette zum Kunden. Genau dort liegt der häufigste Befund einer Gap-Analyse.

Die häufigsten Zuordnungsfehler

Die Haupttätigkeit wird mit dem Handelsregistereintrag verwechselt

Maßgeblich ist, was ein Unternehmen tatsächlich tut. Ein Industriebetrieb, der eigene Produktionsabfälle entsorgt, fällt deshalb nicht über Sektor 13 unter NIS2 — Abfallbewirtschaftung ist hier Nebentätigkeit. Umgekehrt kann ein Maschinenbauer, der für Kunden Fernwartung und IT-Betrieb übernimmt, zusätzlich über Sektor 9 erfasst sein.

Mehrfachzugehörigkeit wird übersehen

Ein Unternehmen kann mehrere Sektoren gleichzeitig erfüllen. Bei Stadtwerken ist das der Regelfall: Energie, Trinkwasser, Abwasser und teils Verkehr. Für die Registrierung müssen alle einschlägigen Sektoren angegeben werden, nicht nur der wichtigste.

Der eigene IT-Betrieb wird als unkritisch eingeschätzt

Sektor 9 — Verwaltung von IKT-Diensten — steht in Anlage 1 und erfasst jeden Anbieter, der IT-Systeme Dritter dauerhaft betreut oder betreibt. Systemhäuser mit Managed Services unterschätzen das regelmäßig, weil sie NIS2 als Kundenthema wahrnehmen.

Konzernverbund bleibt bei der Größe unberücksichtigt

Verbundene Unternehmen zählen vollständig, Partnerunternehmen anteilig. Eine Tochtergesellschaft mit 30 Beschäftigten in einer Gruppe mit 4.000 Beschäftigten erreicht die Schwellen damit in aller Regel — auch wenn sie für sich betrachtet klein ist.

Indirekte Betroffenheit wird mit Nichtbetroffenheit verwechselt

Wer unterhalb der Schwellen liegt, ist nicht NIS2-pflichtig — wird aber trotzdem mit Anforderungen konfrontiert. Betroffene Kunden müssen nach § 30 Abs. 2 BSIG die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern und geben Nachweispflichten vertraglich weiter. Für viele Zulieferer ist das der eigentliche Auslöser.

Was folgt aus der Zuordnung?

Der Sektor entscheidet nicht darüber, welche Pflichten gelten — die sind für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen identisch. Er entscheidet über zwei andere Dinge:

  • Das Aufsichtsregime. Besonders wichtige Einrichtungen kann das BSI proaktiv prüfen, also durch Vor-Ort-Prüfungen und Sicherheitsaudits auch ohne konkreten Anlass. Wichtige Einrichtungen werden reaktiv geprüft, also nach Vorfällen oder Hinweisen.
  • Den Bußgeldrahmen. Bis 10 Mio. Euro oder 2 % gegenüber bis 7 Mio. Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes, jeweils der höhere Betrag.

Unabhängig von der Kategorie gelten dieselben vier Pflichtblöcke: Risikomanagement in zehn Bereichen nach § 30 BSIG, Meldepflichten nach § 32 BSIG mit 24 Stunden Frühwarnung, 72 Stunden Meldung und einem Monat Abschlussbericht, Registrierung nach § 33 BSIG sowie die nicht delegierbaren Geschäftsleiterpflichten nach § 38 BSIG. Eine ausführliche Aufstellung finden Sie im NIS2-FAQ.

Sektor gefunden — Pflichten branchenspezifisch nachlesen

Die Pflichten sind für alle gleich, die Ausgangslage nicht. Für die Branchen, in denen NIS2 im deutschen Mittelstand am häufigsten greift, gibt es eigene Seiten mit typischen Lücken und konkreten Szenarien: Maschinenbau, Logistik, Energieversorger, Gesundheitswesen, IT-Dienstleister und weitere Branchen.

Quellen

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen — etwa Mischbetrieben, Konzernstrukturen oder der Abgrenzung zu DORA — sollten Sie die Einstufung rechtlich prüfen lassen.

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