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Wichtige Einrichtungen

Wichtige Einrichtungen sind die zweite NIS2-Kategorie: Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz in Sektoren wie Chemie, Lebensmittel, verarbeitendem Gewerbe oder Post. Sie unterliegen denselben Pflichten; Bußgelder bis 7 Mio. Euro oder 1,4 % des Jahresumsatzes.

Wichtige Einrichtungen sind die zweite Betroffenheitskategorie des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) — im EU-Sprachgebrauch "Important Entities". Diese Kategorie macht NIS2 für den Mittelstand relevant: Schon ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz fallen Unternehmen aus den betroffenen Sektoren unter das Gesetz.

Welche Sektoren zählen dazu?

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Chemie (Herstellung und Handel)
  • Lebensmittel (Herstellung, Verarbeitung, Vertrieb)
  • Verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Kfz)
  • Digitale Dienste (Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
  • Forschungseinrichtungen

Ab welcher Größe gilt die Einstufung?

Als wichtige Einrichtung gelten in der Regel Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz in einem der genannten Sektoren. Gerade viele mittelständische Fertigungs-, Chemie- und Lebensmittelunternehmen erfüllen diese Schwellen, ohne es zu wissen.

Gelten geringere Pflichten als für besonders wichtige Einrichtungen?

Nein. Wichtige Einrichtungen müssen dieselben Kernpflichten erfüllen wie besonders wichtige Einrichtungen:

  • Risikomanagement in 10 Maßnahmenbereichen (§ 30 BSIG) — von Risikoanalyse über Lieferkettensicherheit bis Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen: 24 Stunden Frühwarnung, 72 Stunden Meldung, 1 Monat Abschlussbericht (§ 32 BSIG)
  • BSI-Registrierung (§ 33 BSIG)
  • Geschäftsleiterpflichten mit persönlicher Haftung und Schulungspflicht (§ 38 BSIG)

Der wesentliche Unterschied liegt im Bußgeldrahmen:

KategorieMaximales Bußgeld
Besonders wichtige Einrichtungen10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtige Einrichtungen7 Mio. Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes

Es gilt jeweils der höhere Betrag.

Häufige Fragen

Wir liegen knapp unter den Schwellenwerten — sind wir sicher?

Nicht unbedingt. Über die Lieferkettenpflichten geben NIS2-regulierte Kunden Sicherheitsanforderungen an ihre Zulieferer und Dienstleister weiter — auch an kleinere Unternehmen. Details im Artikel NIS2 und die Lieferkette.

Wie kläre ich meine Einstufung?

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