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Geschäftsführerhaftung bei NIS2

Geschäftsführerhaftung bei NIS2 bedeutet: Die Geschäftsleitung muss die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen nach § 30 BSIG persönlich überwachen (§ 38 BSIG). Diese Pflicht ist nicht delegierbar — bei Verstößen haften Geschäftsführer auch mit dem Privatvermögen.

Die Geschäftsführerhaftung ist eine der wichtigsten Neuerungen des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG): § 38 BSIG macht die Geschäftsleitung persönlich dafür verantwortlich, dass die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umgesetzt werden. Diese Pflicht kann nicht an den CISO oder die IT-Abteilung delegiert werden — die Geschäftsleitung muss die Umsetzung selbst überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen.

Was § 38 BSIG konkret verlangt

  • Die Geschäftsleitung muss die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen überwachen
  • Diese Pflicht ist nicht delegierbar
  • Die Geschäftsleitung muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen
  • Bei Pflichtverletzung haftet die Geschäftsleitung dem Unternehmen gegenüber nach den gesellschaftsrechtlichen Regeln

Wichtig: Die Beweislast liegt beim Geschäftsführer. Nicht das BSI muss Ihnen Versäumnisse nachweisen — Sie müssen nachweisen können, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.

Welche Konsequenzen drohen?

  • Schadensersatzansprüche des eigenen Unternehmens bei Pflichtverletzung
  • Haftung mit dem Privatvermögen nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen
  • Abberufung von Leitungsaufgaben durch die Aufsichtsbehörde
  • Reputationsschäden durch öffentliche Bekanntmachung von Verstößen

Hinzu kommen Unternehmensbußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes — Details unter NIS2-Bußgelder.

Schützt eine D&O-Versicherung?

Nur eingeschränkt. Typische D&O-Policen decken Verteidigungskosten und Schadensersatzforderungen Dritter ab. Behördliche Bußgelder sind jedoch meist ausgeschlossen, ebenso vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen — etwa wenn Sie von Sicherheitsmängeln wussten und nichts unternommen haben. Lassen Sie Ihre Police von einem spezialisierten Makler auf NIS2-Deckung prüfen.

Wie Sie sich als Geschäftsführer schützen

  1. Dokumentieren Sie alles: Beschlüsse, Budgetfreigaben, Risikobewertungen — im Streitfall ist Dokumentation Ihr wichtigster Schutz.
  2. Nehmen Sie an Schulungen teil und dokumentieren Sie jede Teilnahme mit Datum, Thema und Anbieter.
  3. Setzen Sie ein Risikomanagement auf, das alle 10 NIS2-Maßnahmenbereiche abdeckt.
  4. Stellen Sie Budget bereit und dokumentieren Sie die Freigaben samt Begründung.
  5. Etablieren Sie Berichtswege: Cybersicherheit gehört regelmäßig und protokolliert auf die Agenda der Geschäftsleitung.

Ob Ihr Unternehmen überhaupt unter NIS2 fällt, klären Sie im kostenlosen Betroffenheitscheck. Vertiefend: unser Artikel zur NIS2-Geschäftsführerhaftung.

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