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15. Februar 20257 Min.

Daniel Weller· Gründer, NIS2coPilot

NIS2 vs. DSGVO: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

NIS2 und DSGVO sind zwei EU-Regelwerke, die oft verwechselt werden. Dieser Vergleich zeigt Unterschiede, Überschneidungen und was Unternehmen beachten müssen.

NIS2 und DSGVO — zwei Seiten der gleichen Medaille?

Viele Unternehmen fragen sich: Reicht die DSGVO nicht aus? Was bringt NIS2 zusätzlich? In diesem Artikel vergleichen wir beide Regelwerke und zeigen, wo sie sich überschneiden und wo NIS2 über die DSGVO hinausgeht.

Überblick: NIS2 vs. DSGVO

AspektDSGVONIS2
FokusSchutz personenbezogener DatenSicherheit von Netz- und Informationssystemen
In Kraft seitMai 2018Januar 2023 (national ab 2025)
BetrifftJedes Unternehmen, das Daten verarbeitet18 definierte Sektoren ab bestimmter Größe
AufsichtDatenschutzbehördenBSI (in Deutschland)
BußgelderBis 20 Mio. € oder 4% UmsatzBis 10 Mio. € oder 2% Umsatz
Meldepflicht72 Stunden (Datenpanne)24h Frühwarnung + 72h Meldung
Persönliche HaftungNein (nur Unternehmen)Ja (Geschäftsleitung)

Gemeinsamkeiten

1. Risikoorientierter Ansatz

Beide Regelwerke verlangen eine risikoorientierte Herangehensweise. Die DSGVO spricht von "geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen" (Art. 32 DSGVO), NIS2 fordert "verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen" (Art. 21 NIS2).

2. Meldepflichten

Beide erfordern die Meldung von Sicherheitsvorfällen:

  • DSGVO: Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde
  • NIS2: Frühwarnung (24h), Meldung (72h), Abschlussbericht (1 Monat) an das BSI

3. Dokumentationspflichten

Beide verlangen umfassende Dokumentation:

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (DSGVO) bzw. Asset-Inventar (NIS2)
  • Risikoanalysen und Maßnahmenbewertungen
  • Nachweis der Umsetzung

4. Technische Maßnahmen

Viele Maßnahmen überschneiden sich:

  • Verschlüsselung
  • Zugriffskontrollen
  • Backup und Wiederherstellung
  • Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit

Unterschiede

1. Schutzgegenstand

Der fundamentale Unterschied:

  • DSGVO schützt personenbezogene Daten natürlicher Personen
  • NIS2 schützt die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Netz- und Informationssystemen

Beispiel: Ein Ransomware-Angriff auf Ihre Produktionssteuerung betrifft NIS2, auch wenn keine personenbezogenen Daten betroffen sind.

2. Geltungsbereich

  • DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet
  • NIS2 gilt nur für Unternehmen in 18 definierten Sektoren ab einer bestimmten Größe

3. Geschäftsleiterhaftung

NIS2 bringt eine neue Dimension:

  • Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung
  • Pflicht zur Teilnahme an Schulungen
  • Bei Verstößen können Geschäftsführer von der Ausübung von Leitungsaufgaben ausgeschlossen werden

Die DSGVO kennt keine vergleichbare persönliche Haftung der Geschäftsleitung.

4. Lieferkettensicherheit

NIS2 geht deutlich weiter als die DSGVO:

  • Explizite Pflicht zur Absicherung der Lieferkette
  • Sicherheitsanforderungen an Lieferanten vertraglich festlegen
  • Regelmäßige Bewertung der Lieferanten-Sicherheit

Die DSGVO regelt Lieferanten primär über Auftragsverarbeitungsverträge (AVV).

5. Incident Response

NIS2 ist strenger bei der Vorfallmeldung:

  • 24-Stunden-Frühwarnung (DSGVO hat keine Frühwarnpflicht)
  • Detailliertere Berichtsanforderungen
  • Abschlussbericht nach einem Monat erforderlich

Synergien nutzen

Unternehmen, die bereits DSGVO-compliant sind, haben einen Vorsprung bei NIS2:

Was Sie übernehmen können

  • Risikomanagement-Framework erweitern
  • Dokumentationsstrukturen anpassen
  • Incident-Response-Prozesse ergänzen
  • Technische Maßnahmen (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle) gelten für beide

Was zusätzlich nötig ist

  • Erweiterung des Schutzumfangs auf alle IT-Systeme (nicht nur Datenverarbeitung)
  • BSI-Registrierung
  • Geschäftsleiterschulung zu NIS2
  • Lieferketten-Sicherheitsbewertung
  • Erweiterte Meldeprozesse (24h-Frühwarnung)
  • Business Continuity Management

Integriertes Management-System

Statt DSGVO und NIS2 isoliert umzusetzen, empfehlen wir ein integriertes Informationssicherheits-Management:

  1. Ein Risikomanagement für Datenschutz UND Cybersicherheit
  2. Eine Incident-Response mit Prüfung beider Meldepflichten
  3. Eine Dokumentenstruktur für alle Compliance-Anforderungen
  4. Ein Schulungsprogramm für DSGVO, NIS2 und allgemeine Cybersicherheit

Fazit

NIS2 ersetzt die DSGVO nicht — beide Regelwerke gelten parallel und ergänzen sich. Unternehmen, die beide Anforderungen integriert umsetzen, sparen Ressourcen und erreichen ein höheres Sicherheitsniveau.

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